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   VG Dresden, 25.06.2008 - 6 K 2618/06   

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VG Dresden, 25.06.2008 - 6 K 2618/06 (https://dejure.org/2008,35802)
VG Dresden, Entscheidung vom 25.06.2008 - 6 K 2618/06 (https://dejure.org/2008,35802)
VG Dresden, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - 6 K 2618/06 (https://dejure.org/2008,35802)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 26.05

    Einbürgerungsgebühr; Erlass Einbürgerungsgebühr; Ermäßigung Einbürgerungsgebühr;

    Auszug aus VG Dresden, 25.06.2008 - 6 K 2618/06
    In dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.11.2006 - BVerwG 5 C 26.05 - werde ausgeführt, dass durch die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit einer Gebührenreduktion aus Billigkeitsgründen regelmäßig die Möglichkeit geschaffen werden solle, bei der Gebührenerhebung besonderen Umständen des Einzelfalles Rechnung zu tragen.

    Insoweit geht die Kammer unter Zugrundelegung der zum Billigkeitserlass ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2006, aaO) davon aus, dass eine sichere Veränderung der finanziellen Situation jedenfalls im Verlaufe des nächsten Jahres zu erwarten sein müsste, um eine außergewöhnliche persönliche Situation des Einbürgerungsgebührenschuldner ablehnen zu können.

    Die Kompliziertheit des hier in Rede stehenden Streitgegenstandes wird auch daran ersichtlich, dass sich bereits das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16.11.2006 - BVerwG 5 C 26.05 - (zitiert nach Juris) mit der Problematik der Ermäßigung bzw. Befreiung der Einbürgerungsgebühr beschäftigt hat.

  • BVerwG, 28.04.1967 - VII C 128.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Dresden, 25.06.2008 - 6 K 2618/06
    28.04.1967 - VII C 128.66 - in BVerwGE 27, 39-41; Jörg Schmidt in Eyermann, aaO, RdNr. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 71.83

    Halterauskunft - Allgemeines Datenschutzrecht - Berechtigtes Interesse -

    Auszug aus VG Dresden, 25.06.2008 - 6 K 2618/06
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Verpflichtungsklagen mit denen ein noch von der Behörde zu erfüllendes Leistungsbegehren geltend gemacht wird, wie im vorliegenden Fall gegeben, ist grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung, also das Bestehen des geltend gemachten Rechtsanspruchs zu diesem Zeitpunkt (vgl. BVerwGE 74, 115 [118] = NJW 1986, 2329; Gerhardt in Schoch/Schmidt- Aßmann/Pietzner, Kommentar zur VwGO, § 113 RdNr. 66 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.2003 - 13 S 1167/02

    Gebühr für Einbürgerung - Billigkeitsgründe

    Auszug aus VG Dresden, 25.06.2008 - 6 K 2618/06
    Eine Gebührenermäßigung oder -befreiung aus Gründen der Billigkeit im Sinne des § 38 Abs. 2 Satz 5 StAG kann dabei nur bei einzelfallbezogenen Härten gewährt werden; allgemeine Regelungen des Gesetzes dürfen nicht im Wege einer Billigkeitsmaßnahme korrigiert werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.08.2003- 13 S 1167/02 -, zitiert nach Juris).
  • OVG Sachsen, 29.11.2005 - 3 B 782/04

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten, Erkennungsdienstliches

    Auszug aus VG Dresden, 25.06.2008 - 6 K 2618/06
    Maßgeblich in solchen Fällen ist immer, ob ein vernünftiger Bürger mit gleichem Bildungs- und Erfahrungsniveau bei der gegebenen Sach- und Rechtslage, auch wenn er über keine juristischen Kenntnisse verfügt bzw. kein Rechtsanwalt ist, nach den Umständen des Einzelfalles sich eines Rechtsanwaltes bedienen würde (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschl. v. 06.05.1982 - 7 B 81.82 - in Buchholz 310 § 162 Nr. 17; SächsOVG, Beschl. v. 29.11.2005 - 3 B 782/04 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 30.04.2002 - 2 0 42/00 - in NVwZ 2002, 1129-1131 m.w.N. aus der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung; Jörg Schmidt in Eyermann, VwGO, 11. Aufl., § 162, RdNr. 13).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2002 - 2 O 42/00

    Entscheidung über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten;

    Auszug aus VG Dresden, 25.06.2008 - 6 K 2618/06
    Maßgeblich in solchen Fällen ist immer, ob ein vernünftiger Bürger mit gleichem Bildungs- und Erfahrungsniveau bei der gegebenen Sach- und Rechtslage, auch wenn er über keine juristischen Kenntnisse verfügt bzw. kein Rechtsanwalt ist, nach den Umständen des Einzelfalles sich eines Rechtsanwaltes bedienen würde (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschl. v. 06.05.1982 - 7 B 81.82 - in Buchholz 310 § 162 Nr. 17; SächsOVG, Beschl. v. 29.11.2005 - 3 B 782/04 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 30.04.2002 - 2 0 42/00 - in NVwZ 2002, 1129-1131 m.w.N. aus der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung; Jörg Schmidt in Eyermann, VwGO, 11. Aufl., § 162, RdNr. 13).
  • BVerwG, 06.05.1982 - 7 B 81.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erstattung von Kosten für im

    Auszug aus VG Dresden, 25.06.2008 - 6 K 2618/06
    Maßgeblich in solchen Fällen ist immer, ob ein vernünftiger Bürger mit gleichem Bildungs- und Erfahrungsniveau bei der gegebenen Sach- und Rechtslage, auch wenn er über keine juristischen Kenntnisse verfügt bzw. kein Rechtsanwalt ist, nach den Umständen des Einzelfalles sich eines Rechtsanwaltes bedienen würde (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschl. v. 06.05.1982 - 7 B 81.82 - in Buchholz 310 § 162 Nr. 17; SächsOVG, Beschl. v. 29.11.2005 - 3 B 782/04 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 30.04.2002 - 2 0 42/00 - in NVwZ 2002, 1129-1131 m.w.N. aus der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung; Jörg Schmidt in Eyermann, VwGO, 11. Aufl., § 162, RdNr. 13).
  • OVG Sachsen, 20.01.2014 - 3 A 623/12

    Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen auf Ermäßigung der Verwaltungsgebühr

    Darüber hinaus sehe sie sich durch das Urteil der 6. Kammer vom 25. Juli 2008 (6 K 2618/06), zwischenzeitlich bestätigt durch Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. Dezember 2010 (3 A 711/08), in ihrer Auffassung bestätigt, dass auch die Verwaltungsgebühren für den deutschen "Reiseausweis für Flüchtlinge" nicht aus Sozialleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch angespart werden müssten.
  • OVG Sachsen, 20.12.2010 - 3 A 711/08

    Gebühr für Einbürgerung, Billigkeitsgründe, Sozialleistungsbezug

    Ausfertigung Az.: 3 A 711/08 6 K 2618/06.

    Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 25. Juni 2008 - 6 K 2618/06 - wird abgelehnt.

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